Ja, der Bootsmann darf die Fahrt abbrechen, wenn die Sicherheit des Bootes, des Personals oder der Gäste gefährdet ist. Den Anweisungen des Bootsmanns ist in jedem Fall Folge zu leisten. Das gilt sowohl für die Lautstärke der Musik als auch für die Sicherheit bei Brückendurchfahrten oder für sonstige Gegebenheiten.